Was ändert sich

Die Europäische Union setzt die Verwendung von Trimethoylbenzoyldiphenylphosphinoxid (TPO), einer häufig in UV-härtenden Formulierungen verwendeten Chemikalie, aufgrund ihrer Einstufung als reproduktionstoxisch ein. Ab dem 1. September 2025 ist die Verwendung von TPO in Produkten, die in der EU verkauft werden, verboten.

Klassifizierung von Repro. 2 bis Repro. 1B (CMR) im Rahmen von 21.ATP

  • Die neue Einstufung ändert die derzeitige Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) der EU Nr. 1272/2008, Anhang VI, und sieht eine Neuklassifizierung wie folgt vor:
    •   Chemischer Name  Klassifizierung und Kategorie  Gefahrencode
        Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid  Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B  H360Fd
        Hautsensibilisierung, Kategorie 1B  H317


  • Von „Vermutlich“ bis „Kann“ reproduktionsschädigend sein
  • EU-Kunden müssen bis zum 1. Juli 2025 unter Berücksichtigung der sicheren Handhabung benachrichtigt werden.
  • Der Rest der Welt wird gemäß den regionalen Compliance-Anforderungen benachrichtigt.
  • 21.ATP in Kraft ab 1. September 2025 – beinhaltet aktualisierte Sicherheitsdatenblätter/Etiketten für alle Regionen

 

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