Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Service

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Dymax („Bedingungen“) gelten für alle Dienstleistungen („Dienstleistungen“), die von Dymax Corporation, ihren verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften und Rechtsnachfolgern („Dymax“) von einem Drittanbieter oder Lieferanten („Dienstleister“) erworben werden. Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Rückgriff des Dienstanbieters auf die Dymax-Einheit beschränkt, die die Dienstleistungen erworben und die Bestellung aufgegeben hat. Diese Bedingungen, einschließlich jeder Bestellung, die von den Parteien gemäß diesen Bedingungen aufgegeben wird („Bestellung“), stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Dienstleistungen dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen zwischen ihnen in Bezug auf die Dienstleistungen. Dymax lehnt alle zusätzlichen, abweichenden oder widersprüchlichen Bedingungen ab, die mit den Auftragsbestätigungsformularen, der Korrespondenz oder anderen Standardformularen des Dienstanbieters geliefert werden oder darin enthalten sind, und keine Bedingungen in solchen Dokumenten ändern diese Bedingungen, es sei denn, Dymax hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1. Beziehung. Die Beziehung des Dienstanbieters zu Dymax ist die eines unabhängigen Auftragnehmers, und nichts in diesen Bedingungen oder der Bestellung begründet eine Agentur, Partnerschaft, ein Joint Venture oder irgendeine andere Form von Unternehmen, Beschäftigungs- oder Treuhandverhältnis zwischen Dymax und dem Dienstanbieter, und keine der Parteien ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden. Dymax behält keine Sozialversicherungs- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge, keine bundesstaatlichen oder lokalen Lohn- oder Beschäftigungssteuern von Gebühren oder Beträgen ein, die an den Dienstanbieter zu zahlen sind. Der Dienstanbieter erkennt an, dass er nicht berechtigt ist, Arbeitnehmerentschädigungs- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge, qualifizierte Altersversorgungsleistungen, Krankenversicherung oder andere Zusatzleistungen bereitzustellen, die den Mitarbeitern von Dymax zur Verfügung stehen, und Dymax wird dies nicht tun.

2. Akzeptanz. Die Bestätigung, Auftragsbestätigung oder Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstanbieter gilt als Annahme der Bestellung und dieser Bedingungen. Keine vom Dienstanbieter geschriebene oder ausgeführte Bestätigung oder anderes Dokument ist für Dymax in Bezug auf die Dienstleistungen oder die Bestellung bindend, es sei denn, ein solches Dokument ist von einem Vertreter von Dymax unterzeichnet. Die Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstanbieter basiert ausschließlich auf den in der Bestellung festgelegten Bedingungen und Spezifikationen.

3. Pflichten des Dienstanbieters. Der Dienstanbieter stellt Dymax die Dienste gemäß den in der Bestellung beschriebenen Bedingungen zur Verfügung. Der Dienstanbieter muss:
(i) vollständige und genaue Aufzeichnungen über die Erbringung der Dienstleistungen zu führen, einschließlich Aufzeichnungen über die aufgewendete Zeit und die verwendeten Materialien für die Erbringung der Dienstleistungen in einer von Dymax genehmigten Form. Auf schriftliche Anfrage von Dymax gestattet der Dienstleister Dymax, diese Aufzeichnungen einzusehen und Kopien davon anzufertigen sowie Mitarbeiter des Dienstleisters zu befragen;
(ii) die schriftliche Zustimmung von Dymax einholen, bevor Sie mit einer Person, einem Unternehmen, einem Subunternehmer oder einem verbundenen Unternehmen des Dienstleisters Verträge abschließen oder diese anderweitig beauftragen, um Dienstleistungen für Dymax zu erbringen (jede dieser zugelassenen Drittparteien ist ein „zugelassener Subunternehmer“). Die Zustimmung von Dymax entbindet den Dienstleister nicht von seinen Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen und der Bestellung, und der Dienstleister bleibt voll verantwortlich für die Leistung jedes dieser zugelassenen Subunternehmer und seiner Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung dieser Bedingungen. Nichts in diesen Bedingungen oder der Bestellung begründet eine vertragliche Beziehung zwischen Dymax und einem Subunternehmer oder Lieferanten des Dienstleisters;
(iii) verlangen, dass jeder zulässige Subunternehmer schriftlich an die Bestimmungen dieser Bedingungen zur Vertraulichkeit und zur Übertragung oder Lizenzierung geistigen Eigentums gebunden ist;
(iv) sicherzustellen, dass alle Personen, ob Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer oder alle, die für oder im Namen des Dienstanbieters handeln, gemäß den geltenden Gesetzen ordnungsgemäß lizenziert, zertifiziert oder akkreditiert sind und über die ausreichende Qualifikation, Erfahrung und Qualifikation für die Erbringung der Dienste verfügen;
(v) sicherzustellen, dass die gesamte Ausrüstung des Dienstanbieters, die bei der Erbringung der Dienste eingesetzt wird, in gutem Betriebszustand und für die Zwecke geeignet ist, für die sie verwendet wird, und dass sie allen relevanten gesetzlichen Normen und den von Dymax vorgegebenen Standards entspricht; und
(vi) alle in seinem Besitz befindlichen Geräte von Dymax in gutem Betriebszustand halten und warten und diese Geräte ausschließlich gemäß den schriftlichen Anweisungen oder der Genehmigung von Dymax entsorgen oder verwenden.

4. Einhaltung von Gesetzen und Dymax-Richtlinien. Der Dienstanbieter muss alle geltenden Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen einhalten und Dymax eine Garantie in einer für Dymax zufriedenstellenden Form vorlegen, die die von Dymax gewünschten spezifischen Formulierungen enthält. Vor Beginn jeglicher Dienste muss der Dienstanbieter alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen in Bezug auf die Bereitstellung solcher Dienste einholen und jederzeit aufrechterhalten. Der Dienstanbieter unterliegt hiermit auch den von Dymax auferlegten Regeln, Vorschriften und Richtlinien, einschließlich Sicherheitsverfahren, Ethikrichtlinien und allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitspraktiken und -verfahren.

5. Inspektion. Ungeachtet vorheriger Zahlung und/oder Prüfung durch Dymax unterliegen alle Dienstleistungen nach der Erbringung der Dienstleistungen der Prüfung und Genehmigung durch Dymax. Dymax kann nach eigenem Ermessen alle oder einen Teil der Dienstleistungen ablehnen, wenn es feststellt, dass die Dienstleistungen nicht konform oder mangelhaft sind.

6. Abgelehnte Dienste und Rechtsmittel von Dymax. Wenn die Dienstleistungen von Dymax ganz oder teilweise abgelehnt werden, weil der Dienstleister (i) eine der Bedingungen oder die Bestellung nicht einhält, (ii) die Dienstleistungen nicht gemäß den in der Bestellung festgelegten Bedingungen und Spezifikationen erbringt oder (iii) die internen Qualitätsanforderungen von Dymax für Dienstleistungen nicht erfüllt, kann Dymax die Dienstleistungen ablehnen und die Bestellung stornieren. Dymax ist nicht verpflichtet, für erbrachte Dienstleistungen zu zahlen, die von Dymax abgelehnt werden.

7. Geistiges Eigentum. Alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrechte, Patente, Patentoffenlegungen und Erfindungen (ob patentierbar oder nicht), Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und alle anderen vertraulichen Informationen, Handelsaufmachungen, Handelsnamen, Logos, Firmennamen und Domänennamen, zusammen mit dem gesamten damit verbundenen Geschäfts- oder Firmenwert, abgeleiteten Werken und allen anderen Rechten (zusammen „geistige Eigentumsrechte“) an allen Dienstleistungen, Dokumenten, Arbeitsprodukten und anderen Materialien, die im Rahmen der Bestellung an Dymax geliefert oder im Zuge der Erbringung der Dienstleistungen erstellt werden (zusammen die „Liefergegenstände“), sind ausschließliches Eigentum von Dymax. Der Dienstanbieter stimmt zu und wird seine Mitarbeiter und zulässigen Subunternehmer (zusammen „Personal des Dienstanbieters“) dazu verpflichten, zuzustimmen, dass in Bezug auf alle Liefergegenstände, die als „Auftragsarbeiten“ gemäß der Definition in 17 USC §101 gelten können, diese Liefergegenstände als „Auftragsarbeiten“ für Dymax gelten. Sofern es sich bei den Liefergegenständen nicht um „Auftragsarbeiten“ handelt, überträgt der Dienstleister unwiderruflich und ohne zusätzliche Gegenleistung alle Rechte, Eigentumsansprüche und Ansprüche an den Liefergegenständen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an Dymax und wird sein Personal dazu veranlassen, diese Rechte unwiderruflich und ohne zusätzliche Gegenleistung an Dymax zu übertragen. Der Dienstleister wird sein Personal dazu veranlassen, unwiderruflich auf alle Ansprüche zu verzichten, die es jetzt oder in Zukunft auf sogenannte „Urheberpersönlichkeitsrechte“ in Bezug auf die Liefergegenstände haben könnte. Auf Anfrage von Dymax wird der Dienstleister unverzüglich weitere Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Ausführung und Übergabe aller geeigneten Übertragungsinstrumente, die erforderlich sein können, um Dymax dabei zu unterstützen, seine Rechte an oder auf Liefergegenstände zu verfolgen, zu registrieren, zu vervollkommnen oder aufzuzeichnen, und wird sein Personal dazu veranlassen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Dienstanbieter und seine Lizenzgeber sind die alleinigen und ausschließlichen Eigentümer aller Rechte, Titel und Ansprüche an allen Dokumenten, Daten, Know-how, Methoden, Software und anderen Materialien, die vom Dienstanbieter im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste bereitgestellt oder verwendet und vom Dienstanbieter vor Beginn der Dienste entwickelt wurden (zusammengefasst die „vorhandenen Materialien“), einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum. Der Dienstanbieter gewährt Dymax jeweils ohne zusätzliche Gegenleistung eine unwiderrufliche Lizenz für alle vorhande-nen Materialien, soweit diese in die Liefergegenstände integriert, damit kombiniert oder anderweitig für die Verwendung der Liefergegenstände für alle Zwecke erforderlich sind.

8. Schadloshaltung. Der Dienstanbieter verpflichtet sich, die Dymax Corporation, deren verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften und Rechtsnachfolger sowie deren jeweilige Anteilseigner, leitenden Angestellten, Direktoren, Manager, Mitglieder, Vertreter und Mitarbeiter (soweit zutreffend) von allen Verlusten, Verletzungen, Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Klagen, Urteilen, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern oder Kosten jeglicher Art freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich Anwaltshonoraren, Gebühren und Kosten für die Durchsetzung eines Anspruchs auf Entschädigung gemäß diesen Bedingungen oder der Bestellung und Kosten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen (zusammen „Verluste“), die aus Folgendem entstehen, damit in Zusammenhang stehen oder daraus resultieren:
(i) jeglicher Verstoß, falsche Angaben oder Nichterfüllung von Zusicherungen, Garantien, Verpflichtungen oder Vereinbarungen des Dienstanbieters hierin oder in der Bestellung;
(ii) jegliche fahrlässige Handlung oder Unterlassung des Dienstanbieters oder seiner Anteilseigner, Mitglieder, Manager, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, zulässigen Subunternehmer oder Bevollmächtigten;
(iii) Körperverletzung, Tod einer Person oder Schäden an Immobilien oder materiellem persönlichem Eigentum, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Dienstanbieters verursacht wurden; (iv) ein Versäumnis des Dienstanbieters, die Dienste bereitzustellen, oder
(iv) jegliche Behauptung, dass das in den Diensten verwendete geistige Eigentum des Dienstanbieters das geistige Eigentumsrecht eines Dritten verletzt. Der Dienstanbieter darf in keinem Fall ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dymax einen Vergleich eingehen.
9. Zusicherungen und Gewährleistungen. Der Dienstanbieter sichert Dymax Folgendes zu und gewährleistet Folgendes:
(i) er erbringt die Dienstleistungen unter Einsatz von Personal, das über die erforderliche Sachkenntnis, Erfahrung und Qualifikation verfügt, und zwar auf professionelle und fachmännische Weise gemäß den besten Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen und stellt ausreichende Ressourcen zur Verfügung, um seinen Verpflichtungen aus der Bestellung nachzukommen;
(ii) es steht im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und erbringt die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen;
(iii) Dymax erhält das Eigentum an allen Liefergegenständen, sofern zutreffend, und zwar uneingeschränkt und ohne Belastungen und Pfandrechte jeglicher Art;
(iv) keine der Dienstleistungen, Liefergegenstände und die Nutzung durch Dymax verletzen oder verletzen werden die geistigen Eigentumsrechte Dritter, die sich aus den Gesetzen der Vereinigten Staaten ergeben, und zum Zeitpunkt der Bestellung sind keine Ansprüche, Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Verfahren gegen den Dienstanbieter durch Dritte anhängig oder, soweit dem Dienstanbieter bekannt, angedroht, die auf einer angeblichen Verletzung dieser geistigen Eigentumsrechte beruhen; und
(v) die Dienstleistungen werden in jeder Hinsicht allen in der Bestellung genannten Anforderungen oder Spezifikationen entsprechen. Wenn Dymax innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Abschluss der Dienstleistungen durch den Dienstleister feststellt, dass bei einer der Dienstleistungen ein Mangel vorliegt, wird Dymax den Dienstleister innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Entdeckung des Mangels durch Dymax über den Mangel informieren. Innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Benachrichtigung von Dymax über den Mangel wird der Dienstleister die Dienstleistungen auf seine alleinigen Kosten erbringen, um den Mangel gemäß den in der Bestellung festgelegten Bedingungen und Spezifikationen zu beheben.

10. Gesundheit und Sicherheit. Alle vom Dienstanbieter im Zusammenhang mit den Diensten zu liefernden Artikel müssen in jeder Hinsicht den Anforderungen der geltenden Versicherungs- und staatlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften entsprechen, einschließlich der von der OSHA verwalteten Vorschriften.

11. Versicherung. Der Dienstleister muss auf eigene Kosten bei finanziell soliden und angesehenen Versicherern eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Produkthaftpflichtversicherung und anderer Deckungen, zu solchen Bedingungen und in solchen Beträgen (einschließlich Selbstbeteiligungen, Mitversicherung und Selbstversicherung, wenn diesbezüglich ausreichende Rücklagen aufrechterhalten werden) aufrechterhalten und in vollem Umfang wirksam halten, die für Dymax angemessen sind. Der Dienstleister ist für alle Verluste (einschließlich der Zahlung jeglicher Selbstbeteiligung) verantwortlich, die aus den hier abgedeckten Gefahren oder Verlustursachen entstehen oder durch diese verursacht werden. Auf Anfrage von Dymax muss der Dienstleister Dymax eine Versicherungsbescheinigung vorlegen, die alle Versicherungsdeckungen nachweist. Der Dienstleister muss Dymax dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen, wenn seine Versicherungspolice gekündigt oder wesentlich geändert wird.

12. Höhere Gewalt. „Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet (i) Krieg, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob Krieg erklärt wurde oder nicht), Invasion, Handlungen ausländischer Feinde; (ii) Rebellion, Terrorismus, Revolution, Aufstand, militärische oder usurpierte Macht oder Bürgerkrieg; (iii) Aufruhr, Unruhen, Unruhen, Streiks oder Aussperrungen durch andere Personen als den Dienstanbieter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften des Dienstanbieters oder Mitarbeiter des Dienstanbieters; (iv) Kriegsmunition, explosive Materialien, ionisierende Strahlung oder radioaktive Kontamination; (v) Naturkatastrophen wie Erdbeben und Vulkanausbrüche, jeweils nur insoweit, als es sich bei einem solchen Ereignis oder Umstand um ein außergewöhnliches Ereignis oder einen außergewöhnlichen Umstand handelt; und (vi) extreme Wetterbedingungen (einschließlich Hurrikane), für die eine Evakuierung angeordnet wird und die außerhalb der mittelbaren und direkten Kontrolle des Dienstanbieters liegen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, schließt der Begriff „Ereignis höherer Gewalt“ folgende Ereignisse aus: (A) Änderungen der geltenden Gesetze, (B) Änderungen der Finanzmärkte oder der Marktbedingungen im Allgemeinen, (C) das Auftreten von Engpässen bei Arbeitskräften oder Lieferungen; oder (D) jegliche Verzögerung, Unterlassung oder Unterlassung (direkt oder indirekt) bei der Beschaffung von Lieferungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder eines zulässigen Subunternehmers oder Arbeiters, der die Dienstleistungen erbringt, oder jegliche andere Verzögerung, Unterlassung oder Unterlassung (finanziell oder anderweitig) eines zulässigen Subunternehmers, Verkäufers oder Lieferanten. Sollte ein Ereignis höherer Gewalt die vollständige oder teilweise (i) Abnahme der Dienstleistungen durch Dymax oder (ii) die vollständige oder teilweise Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstleister verhindern, kann Dymax durch schriftliche Mitteilung an den Dienstleister mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen: (i) die Bestellung hinsichtlich aller noch nicht erbrachten Teile der Dienstleistungen ganz oder teilweise stornieren oder (ii) die Erbringung der Dienstleistungen während der Dauer eines solchen Ereignisses höherer Gewalt ganz oder teilweise aussetzen.

13. Zeit der Essenz. Im Hinblick auf die Leistung des Dienstanbieters ist Zeit von entscheidender Bedeutung und Dymax hat das Recht, die Bestellung vollständig oder teilweise ohne Vertragsstrafe zu stornieren, wenn die Dienste nicht bis zu dem in der Bestellung angegebenen Datum erbracht werden.

14. Vertraulichkeit. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle von einer der Parteien offengelegten Informationen, ob mündlich oder schriftlich, elektronisch oder in anderer Form oder auf anderen Medien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente, Prototypen, Muster, Fotos, Videos und andere visuelle und grafische Darstellungen, die als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind oder von gewöhnlichen Geschäftsleuten oder technischen Personen vernünftigerweise als vertraulich oder geschützt angesehen werden. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die:
(i) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich waren;
(ii) nach der Offenlegung ohne Handeln oder Unterlassen der empfangenden Partei unter Verletzung dieser Bedingungen oder der Bestellung öffentlich bekannt oder allgemein verfügbar werden; oder
(iii) von der empfangenden Partei aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei erlangt wurden oder werden, ohne dass dabei eine vertragliche oder gesetzliche Geheimhaltungspflicht gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wird.

Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen der anderen Partei für andere Zwecke als die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Bestellung verwenden. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen nur an diejenigen ihrer Aktionäre, Mitglieder, Manager, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Vertreter, zulässigen Subunternehmer oder Bevollmächtigten weitergeben, die diese Informationen kennen müssen und die Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet haben. Die empfangende Partei darf keine Prototypen oder Proben zurückentwickeln, zerlegen oder dekompilieren und darf keine Proben auf ihre chemische Zusammensetzung analysieren. Die empfangende Partei muss die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wahren und mindestens die Maßnahmen ergreifen, die sie zum Schutz ihrer eigenen streng vertraulichen Informationen ergreift. Alle Dokumente und anderen Gegenstände, die vertrauliche Informationen enthalten, bleiben Eigentum der offenlegenden Partei und müssen nach Beendigung der Bestellung oder auf schriftliche Anfrage unverzüglich zurückgegeben werden. Diese Bedingungen gewähren keinerlei Rechte an geistigen Eigentumsrechten der offenlegenden Partei, noch gewähren diese Bedingungen irgendwelche Rechte an den vertraulichen Informationen. Dymax hat neben allen anderen gesetzlichen und Billigkeitsrechten Anspruch auf einen Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen diesen Abschnitt.

15. Abtretung. Der Dienstanbieter darf die Bestellung oder Teile davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dymax abtreten, delegieren oder untervergeben, es sei denn, der Abtretungsempfänger oder Unterauftragnehmer erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Jede angebliche Abtretung oder Delegation unter Verletzung dieses Abschnitts ist null und nichtig.

16. Preis. Als Gegenleistung für die zufriedenstellende Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstanbieter verpflichtet sich Dymax, die in der Bestellung festgelegten Gebühren zu dem in der Bestellung angegebenen Preis zu zahlen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, sind im Preis Versicherung, Gebühren und anfallende Steuern enthalten. Die Preise können während der Laufzeit der Bestellung sinken, dürfen jedoch nicht steigen.

17. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Diese Bedingungen und die Bestellung unterliegen den Gesetzen des Staates Connecticut, ungeachtet der Kollisionsnormen. Alle Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, die sich aus diesen Bedingungen oder der Bestellung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden vor dem US-Bezirksgericht für den Bezirk Connecticut oder den Gerichten des Staates Connecticut anhängig gemacht, und der Dienstanbieter unterwirft sich unwiderruflich und bedingungslos der alleinigen und ausschließlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte. Der Dienstanbieter stimmt zu, dass ein endgültiges Urteil in einer solchen Klage, einem Rechtsstreit oder einem Verfahren bindend ist und in anderen Gerichtsbarkeiten durch Klage auf Grundlage des Urteils oder auf jede andere gesetzlich vorgesehene Weise vollstreckt werden kann.

18. Gesamte Vereinbarung. Die Bestellung kann in beliebig vielen Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede bei Ausführung und Zustellung ein Original ist, die aber alle zusammen ein und dasselbe Dokument darstellen. Ein Verzicht von Dymax auf eine dieser Bedingungen ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt und von Dymax unterzeichnet wurde. Sollte eine Bedingung oder Bestimmung hierin für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so hat diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf andere Bedingungen oder Bestimmungen hierin. Bestimmungen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach über die Kündigung oder den Ablauf dieser Bedingungen hinaus gelten sollten, bleiben auch nach einer solchen Kündigung oder einem solchen Ablauf in Kraft.

19. Änderungsbenachrichtigung durch den Dienstanbieter. Der Dienstanbieter muss Dymax neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen, bevor er Änderungen an den in der Bestellung aufgeführten Diensten vornimmt. Dymax kann nach eigenem Ermessen eine solche Änderungsmitteilung annehmen oder ablehnen. Jede Ablehnung durch Dymax kann eine Kündigung der gesamten Bestellung oder eines Teils davon nach sich ziehen, ohne dass für Dymax Kosten, Strafen oder andere Kosten entstehen.

20. Änderungsbenachrichtigung von Dymax. Dymax kann jederzeit durch schriftliche Anweisungen und/oder Zeichnungen, die dem Dienstanbieter zugestellt werden, Änderungen an der Bestellung anordnen. Der Dienstanbieter muss innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt eines Änderungsauftrags einen verbindlichen Kostenvoranschlag für den Änderungsauftrag vorlegen. Wenn Dymax diesen Kostenvoranschlag akzeptiert, muss der Dienstanbieter den geänderten Auftrag vorbehaltlich des Kostenvoranschlags und der Bedingungen ausführen. Der Dienstanbieter erkennt an, dass ein Änderungsauftrag dem Dienstanbieter möglicherweise Anspruch auf eine Anpassung seiner Vergütung oder der Leistungsfristen gibt, möglicherweise aber nicht.

21. Kündigung. Zusätzlich zu etwaigen Rechtsmitteln, die gemäß diesen Bedingungen vorgesehen werden können, kann Dymax die Bestellung ganz oder teilweise vor oder nach der Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstanbieter kündigen; (i) sofort, im Falle eines Verstoßes des Dienstanbieters gegen eine dieser Bedingungen oder die Bestellung ganz oder teilweise, (ii) nach einer schriftlichen Mitteilung an den Dienstanbieter mit einer Frist von dreißig (30) Tagen, wenn der Dienstanbieter insolvent wird, einen Insolvenzantrag stellt oder gegen ihn ein Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Reorganisation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger eingeleitet hat oder eingeleitet hat; oder (iii) ohne Grund und aus welchem Grund auch immer mit einer schriftlichen Mitteilung an den Dienstanbieter mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen. Wenn Dymax die Bestellung aus irgendeinem Grund kündigt, ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Dienstanbieters die Bezahlung der Dienstleistungen, die Dymax vor der Kündigung angenommen hat.

Updated: January 2019


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