Diese Standardverkaufsbedingungen von Dymax („Bedingungen“) gelten für alle Leistungen, die Ihnen („Käufer“) von der Dymax Corporation, ihren verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften und Rechtsnachfolgern („Dymax“) bereitgestellt werden. Im Streitfall ist der Rückgriff des Käufers auf das jeweilige Dymax-Unternehmen beschränkt, das die Dienstleistungen oder Leistungen bereitgestellt hat. Diese Bedingungen, einschließlich aller von den Parteien gemäß diesen Bedingungen eingegangenen Leistungsbeschreibungen, Bestellungen oder Auftragsbestätigungen, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das jeweilige Projekt oder die jeweilige Bestellung dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen zwischen ihnen in Bezug auf dieses Projekt. Dymax lehnt alle zusätzlichen, abweichenden oder widersprüchlichen Bedingungen ab, die mit den Bestellungen, Auftragsbestätigungsformularen, Korrespondenzen oder anderen Standardgeschäftsformularen des Käufers geliefert werden oder darin enthalten sind, und keine dieser Bedingungen ändert diese Bedingungen.
Leistungsumfang: Dymax erbringt nur die Dienste (die „Dienste“) und liefert die zugehörigen Produkte (die „Liefergegenstände“), die ausdrücklich in einer von Vertretern beider Parteien unterzeichneten Leistungsbeschreibung („SOW“) oder Bestellung („Bestellung“) beschrieben sind, und ist nicht verantwortlich für Dienste, Liefergegenstände oder andere Angelegenheiten, die nicht in einer vollständig ausgeführten SOW bzw. Bestellung dokumentiert sind. Alle Beschreibungen, Aussagen, Kommentare oder Darstellungen außerhalb der Liefergegenstände, die von einem Mitarbeiter oder Vertreter von Dymax gemacht werden, spiegeln die Meinung oder Beobachtungen des jeweiligen Mitarbeiters/Vertreters wider und sind nicht als Zusicherungen, Garantien oder Änderungen dieser Bedingungen auszulegen. Der Käufer ist für alle Konstruktions-, Reparatur-, Änderungs- und Nutzungsentscheidungen verantwortlich. Dymax darf sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller vom Käufer (oder den Beratern des Käufers und anderen vom Käufer beauftragten Auftragnehmern) bereitgestellten Aufzeichnungen, Informationen, Daten und Spezifikationen oder getroffenen Entscheidungen verlassen und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Die Parteien dürfen den in einer Leistungsbeschreibung oder Bestellung festgelegten Leistungsumfang nur durch einen schriftlichen Änderungsauftrag ändern, der von befugten Vertretern jeder Partei unterzeichnet ist.
Laufzeit und Kündigung: Sofern in einer Leistungsbeschreibung oder Bestellung nichts anderes bestimmt ist, bleibt die jeweilige Leistungsbeschreibung oder Bestellung ab dem Datum gültig, an dem die jeweilige Leistungsbeschreibung oder Bestellung von autorisierten Vertretern jeder Partei vollständig ausgeführt wurde, bis eine der Parteien sie gemäß diesen Bedingungen kündigt oder der anderen Partei mindestens 90 Tage im Voraus schriftlich Bescheid gibt. Im Falle einer solchen Kündigung zahlt der Käufer unverzüglich für alle vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistungen und Liefergegenstände.
Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen diese Bedingungen, eine Leistungsbeschreibung oder eine Bestellung kann die nicht vertragsbrüchige Partei die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unverzüglich aussetzen. Wenn die vertragsbrüchige Partei den Verstoß nach einer weiteren schriftlichen Mitteilung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung behebt, in der der Verstoß und die vorgeschlagene Behebung dargelegt sind, kann die nicht vertragsbrüchige Partei alle ausstehenden Leistungsbeschreibungen oder Bestellungen unverzüglich kündigen. Wenn Dymax eine Leistungsbeschreibung oder Bestellung aufgrund eines wesentlichen Verstoßes eines Käufers kündigt, stellt Dymax dem Käufer eine Abschlussrechnung für die vor dem Kündigungsdatum erbrachten Dienstleistungen und/oder Liefergegenstände aus. Der Käufer zahlt diesen Betrag zuzüglich der Kündigungszahlung. Die „Kündigungszahlung“ entspricht 10 % der Differenz zwischen dem Preis oder Kostenvoranschlag, je nachdem, für diese Dienstleistungen und/oder Liefergegenstände, wie in der geltenden Leistungsbeschreibung oder Bestellung dargelegt (wie in den Fortschrittsberichten oder Änderungsaufträgen von Dymax geändert), und der Summe aller vom Käufer geleisteten Zahlungen, einschließlich der Abschlussrechnung. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers unterliegt keiner Aufrechnung.
Jede Vertragspartei kann jede ausstehende Leistungsbeschreibung oder Bestellung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei sofort kündigen, falls: (i) die andere Partei insolvent wird und/oder der anfragenden Partei keine schriftliche Zusicherung ihrer Fähigkeit zur Zahlung ihrer fälligen Schulden vorlegt; (ii) ein Konkursverwalter für die andere Partei oder deren Eigentum bestellt wird; (iii) die andere Partei eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt; (iv) von oder für die andere Partei ein Verfahren zur Entlastung nach dem Konkurs-, Insolvenz- oder Schuldnerbefreiungsrecht eingeleitet und nicht binnen 60 Tagen abgeschlossen wird; oder (v) die andere Partei ein Verfahren zur Liquidation oder Auflösung ihres Unternehmens einleitet oder Schritte dazu unternimmt oder dies versucht.
Preise, Steuern und Verlustrisiko: Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto, FOB Torrington, Connecticut, USA, und beinhalten keine Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Mehrwert- oder ähnliche Steuern und Zölle. Sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Mehrwert- oder ähnliche Steuern oder Zölle, die auf den Verkauf der Produkte hierunter anfallen, sind vom Käufer zu bezahlen oder umgehend an Dymax zu erstatten, oder der Käufer muss Dymax eine von den zuständigen Steuerbehörden anerkannte Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegen. Eigentum und Verlustrisiko gehen gemäß den Standard-FOB-Bedingungen mit dem Versand auf den Käufer über. Sendungen werden nicht versichert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vom Käufer gewünscht wird. Alle Versandbedingungen, Lieferbedingungen und der Risikoübergang richten sich nach den Incoterms 2010 der Internationalen Handelskammer in der jeweils gültigen Fassung.
Zahlung: Sofern nicht schriftlich anders angegeben, ist der Nettobarbetrag in US-Währung dreißig (30) Tage nach dem Versanddatum fällig. Wenn verkaufte Liefergegenstände am oder nach dem geplanten Lieferdatum versandbereit sind, aber auf Wunsch des Käufers oder aus einem anderen Grund, der außerhalb der Kontrolle von Dymax liegt, nicht versandt werden können, ist die Zahlung innerhalb von (30) Tagen fällig, nachdem der Käufer benachrichtigt wurde, dass die Gegenstände versandbereit sind. Auf alle Beträge, die bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt werden, sind vom Käufer Zinsen in Höhe von 18 % p. a. zu zahlen. Dymax behält sich das Recht vor, bis zur Zahlung ein Sicherungsrecht an allen Produkten zu beantragen, und der Käufer erteilt Dymax hiermit eine Vollmacht, solche Anmeldungen vorzunehmen.
Lieferung: Die angegebenen Liefertermine sind lediglich die besten Schätzungen von Dymax und gelten nur ab dem (von Dymax bestätigten) Empfangsdatum aller endgültigen Spezifikationen, Konstruktions- und Fertigungsinformationen. Der Käufer überprüft die Produkte bei Lieferung und benachrichtigt Dymax innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung schriftlich über etwaige Mängel. Dymax haftet nicht für Verzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle von Dymax liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen des Käufers, Krieg oder nationale Notstände, Terrorismus, Feuer, Überflutung, Explosion, Unfähigkeit, Material oder Transportmöglichkeiten bereitzustellen, Verzögerungen durch Lieferanten oder Spediteure, Handlungen oder Unterlassungen von Spediteuren, Arbeitskonflikte oder -schwierigkeiten, gleich welcher Ursache, Export-, Import-, Devisen- oder andere staatliche Vorschriften oder Beschränkungen. Der Käufer darf aufgrund von Verzögerungen aus derartigen Gründen nicht stornieren; vorausgesetzt jedoch, dass, wenn eine solche Verzögerung länger als sechzig (60) Kalendertage andauert, die Partei, die sich nicht auf eine entschuldbare Verzögerung beruft, die Möglichkeit hat, die Bestellung sofort zu kündigen, und zwar durch schriftliche Mitteilung an die Partei, die sich auf eine entschuldbare Verzögerung beruft. Alle zusätzlichen Kosten, die Dymax aufgrund solcher Verzögerungen oder Verzögerungen beim Erhalt detaillierter Spezifikationen und anderer relevanter Informationen oder aufgrund von vom Käufer angeforderten Änderungen entstehen, sind vom Käufer nach Erhalt der Rechnung von Dymax zu zahlen. Dymax behält sich das Recht vor, Kreditbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zurückzuziehen und Garantien, Sicherheiten oder Vorauszahlungen des Bestellbetrags zu verlangen, ungeachtet vorheriger Vereinbarungen. Dymax kann alle vom Käufer geschuldeten Beträge mit allen dem Käufer geschuldeten Beträgen verrechnen, unabhängig davon, ob sie mit dem Projekt zusammenhängen, dem diese Bedingungen beigefügt sind oder nicht.
Stornierung: Der Käufer kann eine Bestellung ganz oder teilweise nur nach schriftlicher Mitteilung und Zahlung angemessener Stornierungsgebühren an Dymax stornieren, die von Dymax festgelegt werden. Zu diesen Gebühren gehören unter anderem alle Kosten, die Dymax für an Dymax geschuldete Beträge, für laufende Arbeiten und Materialien bis einschließlich des Stornierungsdatums entstanden sind.
Regierungsverträge: Wenn die Liefer- und Materialbedingungen in bestimmten Regierungsverträgen staatlichen Prioritäten und Beschränkungen unterliegen, muss der Käufer Dymax im Voraus informieren, Dymax die Vertragsnummer mitteilen und Dymax eine Kopie des entsprechenden Vertrags zur Verfügung stellen.
Vom Käufer bereitgestellte Materialien und technische Beratung: (a) Wenn Material vom Käufer bereitgestellt wird, haftet Dymax in allen Fällen nur bis zur Höhe des üblichen Rechnungsbetrags der von Dymax ausgeführten Arbeiten für Schäden an diesem Material oder an dem Produkt, in das dieses Material eingebaut wird. Der Käufer erstattet Dymax den vollen Betrag für zusätzliche oder vergebliche Arbeit sowie für alle Ersatzkosten, die aufgrund von mangelhaftem Material, das vom Käufer geliefert wurde, entstehen.
(b) Auf Anfrage kann Dymax dem Käufer Materialien und/oder technische Beratung in Bezug auf die Verwendung und das Design von Produkten durch den Käufer zur Verfügung stellen. Dymax übernimmt keine Garantie für solche Materialien oder technische Beratung und keine Verantwortung für von Benutzern erzielte Test- oder Leistungsergebnisse. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Eignung solcher Materialien und Beratung für die Produktanwendung und -zwecke sowie die Eignung für die vom Käufer beabsichtigte Funktion zu bestimmen. Dymax unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die vom Käufer bereitgestellten Designs, Zeichnungen und/oder Spezifikationen einzuhalten, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Eignung derselben für die beabsichtigte Anwendung. Dymax übernimmt außerdem keine Verpflichtung oder Haftung für die erteilte oder erhaltene technische Beratung und der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass er jegliche von Dymax bereitgestellte technische Beratung ausschließlich auf eigenes Risiko umsetzt. Der Käufer sollte solche Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und geltende Richtlinien verwenden, die zum Schutz von Eigentum und Personen angemessen ratsam oder notwendig sind. Jede Garantie, die für ein Produkt, seine Anwendung oder Verwendung gilt, ist streng auf die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Garantien beschränkt. Diese Geschäftsbedingungen stellen keinerlei Zusicherung dar, dass die Verwendung oder Anwendung des Produkts kein Patent verletzt, das Eigentum von jemand anderem als Dymax ist, und stellen auch keine Lizenzgewährung im Rahmen eines Patents oder anderen geistigen Eigentums von Dymax dar.
Schadloshaltung: Der Käufer erkennt an, dass Dymax Liefergegenstände liefert, die Komponenten sind, die im Herstellungsprozess des Käufers verwendet werden, und dass Dymax keine Kenntnis von oder Kontrolle über das fertige Produkt des Käufers hat. Im Falle eines Schadensersatzanspruchs, der aus der Verwendung der Produkte des Käufers entsteht, informiert der Käufer Dymax unverzüglich und verteidigt, hält Dymax und seine verbundenen Unternehmen unter Einbeziehung eines von Dymax genehmigten Rechtsbeistands schadlos und entschädigt sie für alle Schäden und Kosten, einschließlich angemessener Kosten und Ausgaben für Rechtsbeistände und andere Berater, die Dymax bei einer solchen Verteidigung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aufgrund von Mitwirkung oder Verursachung der genannten Schäden. Die Entschädigungsverpflichtungen des Käufers gelten nicht, wenn die Liefergegenstände nicht den Spezifikationen von Dymax entsprechen.
Eingeschränkte Garantie/Ausschlüsse: Dymax garantiert dem Käufer, dass die Liefergegenstände (nur insoweit, als sie von Dymax hergestellt und verpackt wurden) bei normaler Verwendung und Wartung, für die diese Produkte entwickelt oder zugelassen sind, für die folgenden Zeiträume frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind: (a) Die Garantie für Klebeprodukte läuft vom Versanddatum bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte: (i) das Haltbarkeitsdatum, das auf dem Produktdatenblatt des jeweiligen gelieferten Produkts angegeben ist, oder (ii) das Verfallsdatum auf dem Verpackungsetikett des jeweiligen Produkts; und (b) die Garantie für Geräteprodukte läuft vom Versanddatum bis zu dem in den Produktbulletins angegebenen Datum. Durch unbefugte Reparatur, Modifikation oder unsachgemäße Verwendung dieser Produkte erlischt die jeweilige Garantie. Die Garantien werden nur wirksam, wenn der Käufer Dymax innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung über etwaige Mängel informiert und wenn die Untersuchung von Dymax zur Zufriedenheit von Dymax ergibt, dass der Mangel durch mangelhafte Verarbeitung oder Verwendung fehlerhafter Materialien durch Dymax verursacht wurde.
DYMAX HAFTET IN KEINEM FALL FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER EINNAHMEN, WIE AUCH IMMER ENTSTEHEN, FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN VON DYMAX ENTSTEHEN.
Angaben in den dem Liefergegenstand beigefügten Spezifikationen, sonstigen technischen Ratschlägen oder in Werbematerialien sind beschreibend und stellen keine Garantien dar. MODIFIKATION, VERÄNDERUNG ODER NEUVERPACKUNG VON DYMAX-PRODUKTEN UND/ODER JEGLICHE ÄNDERUNG ODER VERÄNDERUNG DER ORIGINALVERPACKUNG, KENNZEICHNUNG ODER HANDHABUNGSANFORDERUNGEN FÜHREN ZUM ERLÖSCHEN DIESER GARANTIE. DIESE GARANTIE GILT NICHT FÜR NORMALE VERSCHLEISSUNG ODER DEN EINBAU IN ODER DIE VERWENDUNG MIT ANDEREN PRODUKTEN UND IST UNWIRKSAM UND GILT NICHT FÜR PRODUKTE, DIE MISSBRAUCH ODER MISSBRAUCH, VERNACHLÄSSIGUNG, UNFÄLLEN, BESCHÄDIGUNGEN, UNSACHGEMÄßER INSTALLATION ODER WARTUNG AUSGESPROCHEN WURDEN. DYMAX' EINZIGE VERPFLICHTUNG UNTER DIESER GARANTIE IST NACH ERMESSEN UND AUF KOSTEN VON DYMAX ENTWEDER (A) DIE REPARATUR ODER BEREITSTELLUNG EINES ERSATZES FÜR PRODUKTE, VON DENEN DYMAX NACH ANGEMESSENEM FESTSTELLT, DASS SIE DIESER GARANTIE NICHT ENTSPRECHEN, ODER (B) DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES FÜR DAS SOLCHE PRODUKT BESCHRÄNKT. DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS BEI EINER VERLETZUNG EINER SOLCHEN GARANTIE IST DIE DURCHSETZUNG DIESER VERPFLICHTUNG.
Alle Transportkosten für Produkte, die zur Garantiereparatur zurückgesandt werden, sowie Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers. Kein Agent, Mitarbeiter oder Vertreter ist im Namen von Dymax befugt, Dymax an irgendwelche Zusicherungen, Bestätigungen oder Garantien in Bezug auf die Produkte zu binden, es sei denn, er hat dies schriftlich durch einen befugten Vertreter von Dymax genehmigt. Solche Zusicherungen, Bestätigungen oder Garantien sind nicht durchsetzbar.
ES GIBT KEINE GARANTIEN, DIE ÜBER DAS OBEN BESCHRIEBENE HINAUSGEHEN. DIES SIND DIE EINZIGEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE LIEFERGEGENSTÄNDE ODER JEGLICHE MATERIALIEN ODER KOMPONENTEN, DIE VON ANDEREN UNTERNEHMEN GEKAUFT UND VON DYMAX BEREITGESTELLT WURDEN, UND DER KÄUFER VERZICHTET AUF ALLE ANDEREN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND JEGLICHER ANDERER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG ENTSTEHEND UND UNGEACHTET, OB SIE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN VON DYMAX VERURSACHT WURDEN ODER NICHT.
Jede Klage wegen Verletzung der Garantie muss innerhalb eines (1) Jahres nach Auftreten des Klagegrundes eingereicht werden.
Änderung und Annahme der Bedingungen: Diese Bedingungen und alle anderen schriftlichen Verträge zwischen Dymax und dem Käufer, unter denen dieser Verkauf erfolgt, stellen die vollständige Übereinkunft der Parteien dar. Keine Änderung oder Verzicht auf diese Bedingungen ist rechtskräftig oder rechtswirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und ist von den Parteien unterzeichnet, die ihre Verbindlichkeit beanspruchen. Frühere Geschäftsbeziehungen und mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich niedergelegt und von Dymax unterzeichnet wurden, sind für Dymax nicht bindend, soweit sie versuchen, diese Bedingungen zu ändern, zu ergänzen oder zu schmälern. Das Versäumnis von Dymax, ein Dymax zustehendes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel, es sei denn, dies erfolgt schriftlich und von Dymax unterzeichnet. Auch die Annahme einer Zahlung stellt keinen Verzicht dar. Mit der Aufgabe einer Bestellung zum Versand erklärt sich der Käufer mit allen hierin und in allen anderen Dokumenten, die diese Bestellung bestätigen, dargelegten Bedingungen einverstanden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den in einem anderen Dokument dargelegten Geschäftsbedingungen gelten diese Geschäftsbedingungen, sofern nicht beide Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren und ausdrücklich erklären, dass diese Geschäftsbedingungen Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen haben.
Geltendes Recht: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen des Staates Connecticut. Im Falle eines Streitfalls, der sich aus dem Projekt ergibt, das diesen Bedingungen unterliegt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, alle Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Bundes- oder Staatsgerichte im Staat Connecticut zu unterwerfen.
Auftrag, Leistungen: Diese Bedingungen gelten sowohl für den Käufer als auch für Dymax und nicht für andere Personen. Der Käufer darf diese Bedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dymax abtreten. Jede Bestimmung dieser Bedingungen, die in einer bestimmten Gerichtsbarkeit verboten oder nicht durchsetzbar ist, wird auf das von dieser Gerichtsbarkeit geforderte Mindestmaß beschränkt oder eliminiert, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.
Hinweise: Sämtliche im Rahmen dieser Bedingungen erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und der anderen Partei per E-Mail oder einem anerkannten Nachtkurier an die auf der letzten Bestellung angegebene Adresse zugestellt werden.
Widerrufsfolgen: Unter keinen Umständen dürfen Liefergegenstände an Dymax zurückgesandt oder Bestellungen vom Käufer storniert oder ausgesetzt werden, ohne dass Dymax zuvor schriftlich zugestimmt hat. Eine solche Zustimmung wird nach alleinigem Ermessen von Dymax und zu Bedingungen erteilt, die Dymax gegen alle erlittenen Verluste entschädigen.
Ersatzrecht: Dymax behält sich das Recht vor, die vom Käufer bestellten Produkte durch Materialien oder Produkte gleicher oder besserer Qualität und Spezifikation zu ersetzen.
Vertraulichkeit: Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dymax keine vertraulichen Informationen oder Daten von Dymax oder Materialien zu verwenden oder offenzulegen, die im Laufe des diesen Bedingungen unterliegenden Projekts erstellt, entwickelt, produziert oder anderweitig erhalten wurden, und der Käufer wird diese mit der gleichen Sorgfalt schützen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet. Der Käufer erklärt sich ferner damit einverstanden, keine ihm bekannten Informationen preiszugeben, deren Offenlegung nach Feststellung von Dymax den Interessen von Dymax schaden würde. Die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für (i) öffentlich zugängliche Informationen, (ii) Informationen, die dem Käufer vor der Offenlegung durch Dymax bereits und rechtmäßig bekannt waren, (iii) Informationen, die er rechtmäßig von Dritten erhalten hat und deren Offenlegung nicht eingeschränkt ist, oder (iv) Informationen, die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, einer gerichtlichen Vorladung oder einer Aufforderung einer Regierungsbehörde offengelegt werden, wobei der Käufer Dymax angemessen im Voraus benachrichtigt hat.
Updated: April 20, 2018