Was ändert sich

Die Klassifizierung von Repro. 2 bis Repro. 1B (CMR) im Rahmen von 21.ATP

  • Die neue Einstufung ändert die derzeitige Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) der EU Nr. 1272/2008, Anhang VI, und sieht eine Neuklassifizierung wie folgt vor:
    • Chemischer Name Klassifizierung und Kategorie Gefahrencode
      Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B H360Fd
      Hautsensibilisierung, Kategorie 1B H317


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