Was ändert sich

Klassifizierung von Repro. 2 bis Repro. 1B (CMR) im Rahmen von 21.ATP

  • Die neue Einstufung ändert die derzeitige Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) der EU Nr. 1272/2008, Anhang VI, und sieht eine Neuklassifizierung wie folgt vor:
    •   Chemischer Name  Klassifizierung und Kategorie  Gefahrencode
        Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid  Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B  H360Fd
        Hautsensibilisierung, Kategorie 1B  H317


  • Von „Vermutlich“ bis „Kann“ reproduktionsschädigend sein
  • EU-Kunden müssen bis zum 1. Juli 2025 unter Berücksichtigung der sicheren Handhabung benachrichtigt werden.
  • Der Rest der Welt wird gemäß den regionalen Compliance-Anforderungen benachrichtigt.
  • 21.ATP in Kraft ab 1. September 2025 – beinhaltet aktualisierte Sicherheitsdatenblätter/Etiketten für alle Regionen

 

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